Orthopädische Schuhzurichtungen
Wir unterscheiden Schuhzurichtungen im Schuh und Schuhzurichtungen außerhalb des Schuhs.
Wenn Ihr vorhandener Konfektionsschuh für die von Ihnen benötigte Einlage zu klein bzw. nicht hoch genug ist, können wir anstelle Ihrer Versorgung mit einer Einlage eine Änderung der Fußbettung Ihres vorhandenen Schuhs vornehmen. Da diese Leistung nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, empfiehlt sich die orthopädische Schuhzurichtung allerdings nur bei hochwertigem Schuhwerk.
Im Fall von schweren Fußdeformitäten kann allerdings auf eine Einlage nicht verzichtet werden.
Schuhzurichtungen am Schuh werden außerhalb des Schuhs und meist unterhalb der Sohle angebracht, wie z.B. Abrollhilfen oder ein Verkürzungsausgleich bei Beinlängendifferenz. Diese Versorgungen werden nach wie vor von den Krankenkassen übernommen.